Garantieleistungen
Verträglichkeitsgarantie

Die Knecht & Müller AG garantiert Ihrem Kunden optimales Sehen in allen Bereichen unserer Brillengläser. Voraussetzung für das spontan klare Sehen ist die korrekte Anpassung aller Knecht-Brillengläser. Für Knecht-Gleitsichtgläser benötigt der Träger nur minimale Gewöhnungszeiten. Für die Gewöhnungsphase sollte sich der Träger in seiner gewohnten Umgebung aufhalten. Sollte der Träger dennoch lang anhaltende und übermässige Unverträglichkeit äussern, so liefern wir Ersatzgläser mit denselben Stärken kostenfrei und ohne Wertausgleich 6 Monate nach der (Erst-)Lieferung.
Bei Nichteinhalten der Mindesthöhen (Einschleifhöhe und Höhe Ferne) entfällt die Verträglichkeitsgarantie.
Ersatzgarantie
Auf die veredelnde Vergütung erbringt die Knecht & Müller AG hinsichtlich der Beständigkeit eine Garantie von 24 Monaten ohne Wertausgleich in gleicher Stärke. Beschädigungen der Oberfläche durch unsachgemässe Behandlung sind von dieser Gewährleistung ausgenommen. Diese Garantie-Leistungen werden auf Wunsch mit einer Garantie-Karte dokumentiert.
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